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Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

H&K Sportwagenvermietung
Jagdschänkenstraße 18
09117 Chemnitz

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen H&K Sportwagenvermietung (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter") über die zeitweise Überlassung von Kraftfahrzeugen.

Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§2 Mietvoraussetzungen und Fahrerberechtigung

1. Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre.

2. Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein und diese seit mindestens 3 Jahren ohne Unterbrechung besitzen.

3. Fahrer dürfen sich nicht in der Probezeit befinden.

4. Das Fahrzeug darf ausschließlich durch den Mieter sowie ausdrücklich genehmigte Zusatzfahrer geführt werden.

5. Für Zusatzfahrer kann eine gesonderte Gebühr erhoben werden.

6. Der Vermieter ist berechtigt, Führerschein und Ausweisdokumente vor Fahrzeugübergabe zu prüfen und zu dokumentieren.

§3 Reservierung und Vertragsabschluss

1. Reservierungen, Anfragen oder Online-Buchungen stellen noch keinen verbindlichen Mietvertrag dar.

2. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung des Vermieters zustande.

3. Der Vermieter behält sich vor, Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern kein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde.

§4 Mietpreis, Zahlungsbedingungen und Kaution

1. Der vollständige Mietpreis ist spätestens bei Fahrzeugübernahme vollständig im Voraus zu entrichten.

2. Zusätzlich ist eine Kaution gemäß vereinbarter Höhe zu hinterlegen.

3. Die Kaution kann bar, per EC-/Kreditkarte oder nach Vereinbarung durch eine andere Sicherheitsleistung erbracht werden.

4. Der Vermieter ist berechtigt, die Fahrzeugübergabe bis zur vollständigen Zahlung und Sicherheitsleistung zu verweigern.

5. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

6. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe und Abschluss notwendiger Prüfungen.

7. Teilweise oder vollständige Einbehalte bleiben insbesondere bei Schäden, Vertragsverletzungen, Bußgeldern, Reinigungskosten oder offenen Forderungen vorbehalten.

§5 Fahrzeugübergabe und Dokumentation

1. Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem, technisch ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand übergeben.

2. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert.

3. Die Dokumentation kann durch Übergabeprotokoll, Foto- oder Videoaufnahmen erfolgen.

4. Die Dokumentation ist Bestandteil des Mietverhältnisses.

5. Der Mieter hat das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen.

§6 GPS-Ortung und Fahrzeugschutz

1. Zum Schutz des Fahrzeugs, zur Diebstahlprävention und zur Wahrung berechtigter Interessen kann das Fahrzeug mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein.

2. Eine Nutzung der Ortungsdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen und nur soweit dies zur Vertragsdurchführung, Sicherung des Fahrzeugs oder Schadenaufklärung erforderlich ist.

3. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§7 Zulässige Fahrzeugnutzung

Der Mieter verpflichtet sich zur sachgemäßen und schonenden Nutzung des Fahrzeugs. Insbesondere untersagt sind:

  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Nutzung unter fahruntüchtig machenden Medikamenten
  • Rennen oder motorsportähnliche Veranstaltungen
  • Fahrsicherheitstrainings
  • Fahrzeugtests
  • Offroad-Nutzung
  • Gewerbliche Personenbeförderung
  • Weitervermietung
  • Überlassung an Dritte
  • Auslandsfahrten ohne Genehmigung

§8 Missbrauch und materialschädigende Nutzung

Untersagt sind insbesondere:

  • Burnouts
  • Driften
  • Mutwilliges Durchdrehenlassen der Räder
  • Übermäßige Belastung von Kupplung, Getriebe oder Antriebsstrang
  • Vorsätzliche Materialüberbeanspruchung
  • Mutwillige Fehlbedienung oder Fahrzeugmissbrauch

Bei vertragswidriger Nutzung haftet der Mieter nach gesetzlichen Vorschriften sowie den vertraglichen Haftungsregelungen.

§9 Versicherung und Schutzpakete

Die Fahrzeuge verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Zusätzlich können folgende Schutzpakete vereinbart werden:

Ohne Schutz

Haftung des Mieters bis zur Höhe des Fahrzeugwertes.

Basic-Schutz

Selbstbeteiligung im Schadenfall: 5.000 €

Smart-Schutz

Selbstbeteiligung im Schadenfall: 2.500 €

All Inclusive Schutz

Selbstbeteiligung im Schadenfall: 0 €

Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus Mietvertrag und Buchungsbestätigung.

Versicherungsschutz kann insbesondere ausgeschlossen oder eingeschränkt sein bei:

  • Alkohol oder Drogen
  • Unerlaubter Fahrzeugüberlassung
  • Grob vertragswidriger Nutzung
  • Vorsätzlicher Schadensverursachung
  • Rennen oder ähnlichen Veranstaltungen

§10 Schäden, Reifen, Felgen und Fahrzeugbestandteile

Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstandene Schäden nach gesetzlichen Vorschriften und vereinbartem Schutzpaket. Dies gilt insbesondere für:

  • Reifen
  • Felgen
  • Unterboden
  • Innenraum
  • Sitze und Verdeck
  • Schlüsselverlust
  • Fehlbetankung
  • Karosserieschäden
  • Technische Folgeschäden infolge Fehlbedienung

§11 Kilometerregelung

1. Die vereinbarte Kilometerleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.

2. Mehrkilometer werden mit 1,00 € pro Kilometer berechnet.

3. Die Abrechnung erfolgt bei Fahrzeugrückgabe.

§12 Rückgabe und verspätete Rückgabe

1. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.

2. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Außergewöhnliche Verschmutzungen können gesondert berechnet werden.

4. Bei verspäteter Rückgabe können Zusatzkosten sowie weitergehende Schadensersatzansprüche entstehen.

5. Erfolgt die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten, verbleibt das Risiko bis zur tatsächlichen Rücknahme beim Mieter.

§13 Unfall, Diebstahl und Schadenfälle

1. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren.

2. Soweit erforderlich, ist die Polizei hinzuzuziehen.

3. Unfallberichte und relevante Informationen sind vollständig bereitzustellen.

4. Bei Diebstahl oder Totalschaden sind Fahrzeugschlüssel und Unterlagen unverzüglich zu übergeben.

5. Der Mieter ist zur Mitwirkung bei der Schadenaufklärung verpflichtet.

§14 Panne und Fahrzeugausfall

1. Technische Defekte oder höhere Gewalt können Fahrzeugausfälle verursachen.

2. Ein Anspruch auf ein identisches Ersatzfahrzeug besteht nicht.

3. Ersatzfahrzeuge werden ausschließlich nach Verfügbarkeit gestellt.

§15 Verkehrsverstöße und Verwaltungsgebühren

Für während der Mietzeit entstandene Bußgelder, Mautkosten, Parkverstöße und Verkehrsverstöße haftet ausschließlich der Mieter.

Für entstehenden Verwaltungsaufwand kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

§16 Nichtraucher- und Reinigungsregelung

1. Sämtliche Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.

2. Rauchen sowie außergewöhnliche Geruchs- oder Innenraumverschmutzungen sind untersagt.

3. Reinigungs- und Wiederherstellungskosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

§17 Stornierung

1. Stornierungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

2. Bei kurzfristigen Stornierungen können angemessene Stornokosten erhoben werden.

3. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Stornierungsbedingungen.

§18 Veranstaltungen, Wetter und besondere Nutzungszwecke

1. Der Vermieter übernimmt keine Garantie für Wetterbedingungen, Veranstaltungsdurchführung oder sonstige außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände.

2. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung aufgrund ungünstiger Wetterlage oder Veranstaltungsänderungen besteht nicht, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

3. Dies gilt insbesondere für Hochzeiten, Fotoshootings, Filmproduktionen oder ähnliche Zwecke.

§19 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß DSGVO verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§20 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Mietbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon/WhatsApp: 0176/2170 5868

E-Mail: h-k-autovermietung@gmx.de